Katastrophenschutz bei Chlorgaslager; Nichteintreten wegen Mängeln des von der Gesuchstellerin eingereichten fachtechnischen Sicherheitsberichtes
Leitsätze
Eine Firma beabsichtigt, in Y. eine Produktionsanlage mit Verwendung von Chlorgas einzurichten, wobei Lagermöglichkeiten für maximal 40 Tonnen Chlorgas geschaffen werden sollen, sie ersucht hiefür um eine arbeitsgesetzliche Bewilligung. Der im Kanton Solothurn übergangsrechtlich für die Anwendung des Umweltschutzge.setzes direkt zuständige Regierungsrat erachtet den von der Gesuchstellerin eingereichten fachtechnischen Sicherheitsbericht als unzureichend. Er tritt daher auf das an ihn weitergeleitete Gesuch nicht ein und weist das Arbeitsinspektorat an, die verlangte Bewilligung nicht zu erteilen. Vorbehalten bleibt eine Wiedererwägung beim Vorliegen eines vollständigen Berichts. Will die Gesuchstellerin auf den vom Regierungsrat des Kantons Solothurn als problematisch erachteten Standort des Lagers in Y. nahe der Autobahn nicht verzichten, so muss sie ausführlich darlegen, wie sie einen allfälligen Störfall meistern will und wie es sich mit einem…
Zeitschrift URP
URP 1988 65
Publikationsart
Entscheid