Abfallenstorgung am Beispiel des Kantons Luzern
Zusammenfassung
Der Grundstein für die heutige, nicht unproblematische Situation im Bereich der Abfallentsorgung wurde bereits in der Bundesverfassung gelegt. Der Vollzug der Umweltschutzvorschriften wird nämlich, soweit ein zukünftiges Gesetz diesen nicht dem Bunde vorbehält, den Kantonen übertragen. Wie wohl so mancher andere Kanton auch, hat der Kanton Luzern den zugeworfenen Ball aufgefangen und die Verantwortung für die Abfallentsorgung an seine Gemeinden weiterdelegiert.Von der Kompetenz, eine andere Regelung zu treffen, haben weder der Bund noch der Kanton Luzern Gebrauch gemacht, denn wer hätte bei der Legiferierung schon geahnt, dass sich die Siedlungsabfälle, für die in der Vergangenheit immer irgend ein unbemerktes Tälchen gut genug war, eines Tages zur schmutzigen, kaum mehr beherrschbaren Abfallflut aufspielen würden? Ebenso hat niemand daran gedacht, dass Müll mit dem Status Sonderabfall plötzlich als gefährlich zu taxieren und deshalb nach des…
Zeitschrift URP
URP 1988 161
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag