Die Genfer Regelung im Abfallbereich: heutige Situation und Perspektive
Zusammenfassung
Der Kanton Genf verfügt über eine Gesetzgebung zur Abfallentsorgung. Diese Gesetzgebung regelt indessen die Wiederver-wendung von Abfällen nicht und schreibt dem Einzelnen auch nicht vor, weniger Abfälle zu produzieren. Hingegen hat der Kanton Genf angesichts der Zunahme des Abfallvolumens und entsprechend dem in der Genfer Verfassung enthaltenen Auftrag (Art. 160 B) eine Politik erarbeitet, welche die weitere Vermehrung der Rückstände verhindern soll. Dieses Ziel wollen die Behörden durch Information und durch Zusammenarbeit mit Privaten und Firmen erreichen; sie versuchen dabei gleichzeitig, die genauen Gründe der Abfallvermehrung sowie ihre Auswirkungen und die Mittel besser zu ergründen, um diesen wirksam begegnen zu können. Sie streben mittelfristig nicht an, die geltende Gesetzgebung zu ändern – mit Ausnahme der Anpassung an die eidgenössische Abfallverordnung nach deren Inkrafttreten. Längerfristig könnte sich die Situation hingegen…
Zeitschrift URP
URP 1988 175
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag