Zuordnung von Lärmempfindlichkeitsstufen und Zonenplanung
Zusammenfassung
VerwGer SZ, Urteil vom 10.06.1994 (unbekannt)
Relevante Erlasse
SR 814.41, Lärmschutz-Verordnung (LSV)
(15.12.1986)
Art. 43 (Abs. 2)
kantonales / kommunales Recht
kantonales / kommunales Recht
Leitsätze
Ist ein Grundstück in der Wohnzone mit Lärm vorbelastet und wird es deshalb gestützt auf Art. 43 Abs. 2 LSV statt der Empfindlichkeitsstufe II der Empfindlichkeitsstufe III zugeordnet, so beinhaltet diese Einstufung keine Umzonung in eine Wohn- und Gewerbezone (Mischzone). Vielmehr müsste eine solche Umzonung von den zuständigen Behörden und im ordentlichen Planungsverfahren angeordnet werden.
Zeitschrift URP
URP 1995 312
Publikationsart
Entscheid