Erweiterung der Parkanlage eines Einkaufszentrums; Luftreinhaltung
Leitsätze
Die durch die umstrittene Erweiterung der Parkierungsanlage verursachte Erhöhung der Stickstoffdioxid-Belastung um ca. 1 % ist nicht völlig unerheblich. Deshalb drängt sich vorliegend bereits im Rahmen der Vorsorge eine Emissionsbegrenzung mittels Reduktion der Parkplatzzahl und Schaffung eines leistungsfähigen Anschlusses ans öffentliche Verkehrsnetz auf (E. 3d). Angesichts des hohen Standes der Luftverschmutzung in der Gegend fallen aber auch verschärfte Emissionsbegrenzungen nach Art. 11 Abs. 3 USG in Betracht (E. 3e). Zwar verursacht die geplante Anlage die übermässigen Immissionen nicht allein. Mit einem Anteil von 3–5 % an der gesamten Luftverschmutzung handelt es sich aber um eine Anlage mit überdurchschnittlichen Emissionen. Es ist daher nach Art. 31–33 LRV vorzugehen (E. 4a). In direkter Anwendung von Art. 11 Abs. 3 und Art. 12 USG können auch Massnahmen angeordnet werden, die im Massnahmenplan nicht vorgesehen sind, sofern die Grundsätze…
Zeitschrift URP
URP 1995 498
Publikationsart
Entscheid