Flüchtige organische Verbindungen (VOC); zuständige Vollzugsbehörden
Leitsätze
Die ökologische Problematik von VOC besteht darin, dass sie zusammen mit Stickoxid die Bildung von atmosphärischem Ozon bewirken. Das Ozon greift als starkes Oxidationsmittel beim Menschen Atem- und Lungengewebe an und verursacht Schäden an Pflanzen (E. 2.1). Obschon gemäss der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtige organischen Verbindungen (VOCV) die Zuständigkeit zu deren Vollzug bei der Oberzolldirektion (OZD) liegt, so überprüfen die Kantone insbesondere die VOC-Bilanzen in formeller und materieller Hinsicht (E. 5.2.1). Die kontrollierende Instanz und die Ansprechpartner für Fragen in Sachen VOC sowie für die Erstellung der VOC-Bilanz sind daher in erster Linie die kantonalen Umweltschutzfachstellen. Sie verfügen über die notwendige Fachkompetenz im Bereich des Umweltschutzes sowie die nötige Nähe bei der Sache, weshalb sie die Abgabepflichtigen bei der Umsetzung der VOCV auch beraten sollen. Im vorliegenden Fall musste die…
Zeitschrift URP
URP 2011 350
Publikationsart
Entscheid