Ein Blick über die Grenze: Bodenschutzrecht in Deutschland
Zusammenfassung
Mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz wurde in der Bundesrepublik Deutschland 1998 neben Luft und Wasser auch das dritte Umweltmedium Boden geschützt. Der Gesetzgeber wünschte sich einheitliche Bodenwerte, Vorsorgestandards und die Rechtszersplitterung zu unterbinden. Das Gesetz stellt sich eher als ein Altlastensanierungsgesetz dar und die Bundesländer haben von ihrer eigenen Rechtssetzungsbefugnis durchaus Gebrauch gemacht. Die Vorsorgeregelungen finden sich eher außerhalb des Bundes-Bodenschutzgesetzes. Zu Maßnahmen herangezogen werden die sieben Störer in § 4 Abs. 3 und Abs. 6 BBodSchG. Besonders begründungsbedürftig erscheint die Heranziehung des redlichen Grundstückseigentümers, des Erben und eines heutigen Unternehmens für Kontaminationen eines Rechtsvorgängers vor langer Zeit. Näher untersucht werden Umfang und Schranken des Auswahlermessens der Bodenschutzbehörde bei der Heranziehung eines Verantwortlichen sowie die Folgen einer…
Zeitschrift URP
URP 2011 528
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag