Luftreinhaltung; Lenkungswirkung von Parkplatzgebühren; Gleichbehandlung von Gewerbegenossen
Leitsätze
In kantonalen Massnahmeplänen müssen nicht zwingend die gleichen Ansätze oder Begriffe wie zur Bestimmung der UVP-Pflicht nach der UVPV verwendet werden. Beim Erlass von Massnahmeplänen ist es zulässig, mehr als nur die reinen Verkaufsflächen zu berücksichtigen, da auch dem Verkauf dienende Räume (z.B. Lagerräume) indirekt Verkehr verursachen (E. 2.3). Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung verlangt das rechtliche Gehör nicht, dass sich die Behörde mit allen Parteistandpunkten einlässlich auseinandersetzt und jedes einzelne Vorbringen ausdrücklich widerlegt. Vielmehr kann sie sich auf die für den Entscheid wesentlichen Punkte beschränken (E. 3.3). Das Bundesumweltrecht enthält zur konkreten Ausgestaltung der hier umstrittenen Massnahmen der Parkplatzbewirtschaftung keine Regeln. Den kantonalen Vollzugsinstanzen steht demnach ein relativ grosser Ermessensspielraum offen, wobei Parkplatzgebühren so ausgestaltet sein müssen, dass sie zur…
Zeitschrift URP
URP 2013 123
Publikationsart
Entscheid