Sondernutzungsplan für Kompostierungs-/Abfallanlage
Leitsätze
Gemäss Art. 5 Abs. 3 UVPV gilt in allen Fällen, in denen die Kantone eine Sondernutzungsplanung vorsehen, diese als massgebliches Verfahren, sofern die Eigenschaften eines UVP-pflichtigen Vorhabens darin so genau bestimmt werden, dass aufgrund des Sondernutzungsplans geprüft werden kann, ob das Projekt den umweltrechtlichen Bestimmungen des Bundes entspricht, und eine umfassende UVP durchgeführt werden kann. Ausgeschlossen sind gemäss Art. 6 UVPV diejenigen Fälle, für die das kantonale Recht eine mehrstufige UVP vorsieht (E. 2a/aa). Auch im Falle einer zweistufigen UVP müsste aber der Bedürfnisnachweis für die Kompostierungsanlage bereits im Rahmen der ersten Stufe erbracht werden (E. 2a/cc). Bei öffentlichen und bei konzessionierten privaten Anlagen muss der Umweltverträglichkeitsbericht gemäss Art. 9 Abs. 4 eine Begründung des Vorhabens enthalten. Dieses muss es der zuständigen Behörde ermöglichen, das öffentliche Interesse an einer…
Zeitschrift URP
URP 1997 168
Publikationsart
Entscheid