Mustergesetz der Nordostschweizer Kantone über die Nutzung des Untergrunds
Zusammenfassung
In seiner Antwort vom 18. November 2009 zur Interpellation 09.3806 von NRin Kathy Riklin führte der Bundesrat aus, dass auf Bundesebene in einzelnen Bereichen zwar bereits gesetzliche Grundlagen und Planungsinstrumente im Zusammenhang mit der Nutzung des Untergrundes existierten (z.B. der Sachplan Tiefenlager, das Altlastenkataster, die Gewässerschutzbereiche, die Inventare der Grundwasservorkommen, der Wasserversorgungsanlagen etc.). Gleichzeitig bestätigte der Bundesrat, dass das geltende Raumplanungsrecht weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene eine Regelung zur Nutzung des Untergrundes enthalte, und keine einheitlichen Kriterien und keine einheitliche Praxis zur Nutzung des Untergrundes existierten. Eine Gesamtsicht und ein koordinierter Umgang mit der Nutzung des Untergrundes seien daher dringlich. Vor diesem Hintergrund war es die Absicht der Konkordatskantone, nach Auflösung des Erdölkonkordats per 31. Dezember 2013, die Regelungslücke zu füllen…
Zeitschrift URP
URP 2014 473
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag