Gentech-Freisetzungsversuche mit Kartoffeln
Leitsätze
Die Eidg. Forschungsanstalt für Pflanzenbau in Changins will in den Gemeinden Duillier und Bullet transgene Kartoffeln zu Versuchszwecke freisetzen. Ziel des Versuchs ist die Prüfung der Resistenz der Gentech-Kartoffeln gegen Mehltau. Das BUWAL lehnte das Gesuch für einen Freisetzungsversuch ab. Weil zu diesem Zeitpunkt die Freisetzungsverordnung des Bundesrates erst im Entwurf vorlag, stützte sich das BUWAL bei seinem Entscheid direkt auf die genügend präzisen Bestimmungen des USG, zog aber den entsprechenden Verordnungsentwurf als Richtlinie bei. Massgebend für den Entscheid war das in Art. 1 Abs. 2 USG verankerte Vorsorgeprinzip. Gemäss diesem Grundsatz sind Unsicherheiten in der Evaluation durch eine entsprechende Sicherheitsmarge zu kompensieren. Ausschlaggebend für den ablehnenden Entscheid waren (vor allem) zwei Aspekte: 1. Das in die Kartoffeln eingebrachte Material enthält Resistenzgene gegen Antibiotika, die zum Teil medizinisch verwendet…
Zeitschrift URP
URP 1999 752
Publikationsart
Entscheid