Das Nichteintreten des Bundesgerichts auf prozentuale altlastenrechtliche Kostenverteilungen: Praxisprobleme und Konflikte mit dem geltenden Recht Forumsbeitrag zu den Entscheiden der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts: Urteil vom 10.
Zusammenfassung
Das Bundesgericht hat in Anwendung des am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Bundesgerichtsgesetzes die vorgezogene prozentuale Kostenverteilungsverfügung als Zwischenentscheid qualifiziert und entsprechend deren Anfechtung unter die Bedingung des Vorliegens eines nicht wiedergutzumachenden Nachteils gestellt. Die Konsequenzen dieser Rechtsprechung sind für die Verursacher und die Kantone nicht unbeachtlich. Einen rechtskräftigen Kostenteiler für altlastenrechtliche Massnahmen (möglichst) früh im Altlastenverfahren zu kennen, liegt im Interesse der Verursacher und wird auf Verordnungsstufe für Abgeltungen des Bundes an die Kantone vorausgesetzt. Nicht selten können die Verursacher einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil geltend machen oder die Verteilung der Kosten nach einem altlastenrechtlichen Zwischenschritt verlangen (Endentscheid). Klarheit und Verfahrenserleichterungen für die Verursacher und die zuständigen Behörden können wohl nur…
Zeitschrift URP
URP 2015 535
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag