Aktuelle Entwicklungen im Altlastenrecht: Neue Urteile des Bundesgerichts – insbesondere zum Verursacherbegriff (Zweckveranlassung und Haftung des Bundes bei der Sanierung von Schiessanlagen), zur Erbenhaftung und zum Übergang der Verursacherhaftung im Ra
Zusammenfassung
In jüngster Zeit hatte das Bundesgericht mehrere Urteile im Altlastenrecht zu fällen, die teils wegleitenden Charakter haben. Insbesondere ging es um Folgendes: Im Bereich der Schiessanlagensanierung verwehrte sich das Bundesgericht gegen eine Praxisänderung; demnach gilt der Bund im Zusammenhang mit der ausserdienstlichen Schiesspflicht nach wie vor nicht als kostenpflichtiger Verursacher. Weiter hatte sich das Bundesgericht erstmals mit der Frage zu beschäftigen, in welche Verursacherkategorie ein Grundstücksinhaber fällt, der sein Grundstück einem Dritten für den Betrieb einer Deponie überlässt. Das Bundesgericht musste zudem erstmals die von ihm entwickelten Voraussetzungen der Erbenhaftung anwenden und hat in diesem Bereich einige Klarheit geschaffen. Schliesslich war fraglich, ob und unter welchen Voraussetzungen die Verursacherhaftung eines Unternehmens im Rahmen einer Fusion auf den Rechtsnachfolger übergeht.
Zeitschrift URP
URP 2016 509
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag