Die Aarhus-Konvention in der Rechtsprechung des Bundesgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts. Eine Spurensuche
Zusammenfassung
Die Aarhus-Konvention ist für die Schweiz am 1. Juni 2014 in Kraft getreten. Dass von der 1998 erfolgten Unterzeichnung bis zur Ratifikation am 3. März 2014 ganze 16 Jahre vergingen, hat zwei Hauptgründe: Zum einen wurde zunächst der Ausgang verschiedener politischer Vorstösse, welche das Verbandsbeschwerderecht beschneiden wollten, abgewartet. Massive Beschränkungen, wie sie insbesondere die eidgenössische Volksinitiative «Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik – Mehr Wachstum für die Schweiz!» vorsah, hätten aufgrund des Widerspruchs zum Konventionstext eine Ratifikation verunmöglicht. Zum anderen wurden um die Jahrtausendwende auf Bundesebene sowie in zahlreichen Kantonen Bestrebungen in Gang gesetzt, das Geheimhaltungsprinzip mit Öffentlichkeitsvorbehalt durch das Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimhaltungsvorbehalt abzulösen. Der Aufschub der Ratifikation erlaubte es, diesen Paradigmenwechsel von Beginn weg für…
Zeitschrift URP
URP 2017 510
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag