Die Umsetzung der Århus-Konvention in der Europäischen Union: Doppelter Schutzstandard oder zweierlei Mass?
Zusammenfassung
ie Europäische Union (EU) ist Signatar der ersten Stunde der Århus-Konvention (AK), die sie am 17. Februar 2005 ratifizierte. Die Mitgliedschaft der EU als supranationale Organisation ist im Völkervertragsrecht, welches in der Regel auf die Ratifizierung von Staaten fokussiert ist, mittlerweile nicht mehr ungewöhnlich. Zum einen haben die Mitgliedstaaten politisch ein Interesse an einer gemeinsamen Vertretung in internationalen Gremien bzw. internationalen Verträgen mit einem bestimmten organisatorischen Unterbau, wie bei der Århus-Konvention. Denn eine solche einheitliche Vertretung durch die Europäische Kommission sichert eine geballte Stimmenmacht von (derzeit noch) 28 Mitgliedstaaten – wie es in der englischen Formulierung «the bloc» deutlich zum Ausdruck kommt – in Beratungen und Verhandlungen. Für den Beitritt der EU war in die Århus-Konvention eine entsprechende Öffnungsklausel aufgenommen worden. Zum anderen war die Beteiligung der EU…
Zeitschrift URP
URP 2017 527
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag