Submission; Berücksichtigung des Anfahrtswegs eines Anbietenden als Zuschlagskriterium
Auszug
VerwGer ZH, Urteil vom 20.08.1999
Relevante Erlasse
SR 943.02, Bundesgesetz über den Binnenmarkt (Binnenmarktgesetz, BGBM)
(06.10.1995)
Art. 3 (Abs. 2 lit. b)
SR 943.02, Bundesgesetz über den Binnenmarkt (Binnenmarktgesetz, BGBM)
(06.10.1995)
Art. 5 (Abs. 1)
kantonales / kommunales Recht
kantonales / kommunales Recht
Leitsätze
Gemäss Art. 5 Abs. 1 des Binnenmarktgesetzes (BGBM) dürfen ortsfremde Anbietende bei einer öffentlichen Beschaffung nicht benachteiligt werden. Obwohl der Schutz der natürlichen Umwelt gemäss Art. 3 Abs. 2 lit. b BGBM an sich als überwiegendes öffentliches Interesse in Betracht kommen kann, ist daher ein Abstellen auf die Anfahrtswege der Anbietenden in der Regel nicht zulässig. Vorbehalten bleiben Fälle, in denen von den fraglichen Transporten erhebliche negative Auswirkungen auf die lokale Umweltbelastung zu erwarten sind (E. 4).