Mobilfunkantenne; nichtionisierende Strahlung
Leitsätze
In den Anwendungsbereich des Umweltschutzgesetzes fallen auch nichtionisierende Strahlen, so hier die von einer Basisstation für ein Mobiltelefonnetz emittierten Hochfrequenzfelder (E. 9). Der bundesrätliche Entwurf der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV-E) vom 16. Februar 1999 darf angesichts des Legalitätsprinzips im Baubewilligungsverfahren nicht vorangewendet werden (E. 10b). Demnach hat gestützt auf Art. 12 Abs. 2 USG eine einzelfallweise Prüfung zu erfolgen, welche sich – praxisgemäss – an den einschlägigen internationalen Richtlinien (IPRA-/ICNIRP-Richtlinien) zu orientieren hat. Bei der Beurteilung von Immissionen können auch Erfahrungen und Wahrnehmungen berücksichtigt werden, für die keine (natur-)wissenschaftlichen Erklärungen vorliegen. Voraussetzung ist aber, dass diese Erfahrungen und Wahrnehmungen nach den Regeln der Sozialforschung korrekt erhoben und ausgewertet wurden und dass der…
Zeitschrift URP
URP 1999 816
Publikationsart
Entscheid