Altlastenrecht; Kosten für Entsorgungsmassnahmen bei nicht sanierungsbedürftigen, belasteten Standorten – «Inhaber des Grundstücks»
Leitsätze
Das Umweltschutzgesetz unterscheidet zwischen den Kosten für Entsorgungsmassnahmen bei sanierungsbedürftigen und bei nicht sanierungsbedürftigen belasteten Standorten. Art. 32bbis USG verankert für Letztere eine privatrechtliche Haftung, welche in die Zuständigkeit der Zivilgerichte fällt. Anspruchsberechtigt ist lediglich der «Inhaber des Grundstücks». Es handelt sich dabei um einen Begriff des Privatrechts und nicht des öffentlichen Rechts. Dieser schliesst neben Eigentümern am Grundstück auch Inhaber eines beschränkten dinglichen Rechts (z. B. Baurechtsnehmer) mit ein. Da Art. 32bbis USG eine Ausnahmebestimmung ist, bleibt der Tatbestand «Inhaber des Grundstücks» im Übrigen aber eng auszulegen. Ausgeschlossen vom Kreis der Aktivlegitimierten sind namentlich Inhaber eines rein obligatorischen Rechts am Grundstück oder an den Abfällen (z. B. Mieter oder Pächter) (E. 3.1–3.3). Im vorliegenden Fall war der Kläger zum Zeitpunkt der…
Zeitschrift URP
URP 2018 671
Publikationsart
Entscheid