Naturschutz; Uferschutzplanung Wohlensee – umfassende Interessenabwägung
Leitsätze
Die Behörden haben bei der Genehmigung einer Sondernutzungsplanung eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen; abzuwägen sind alle relevanten für und wider den geplanten Uferweg sprechenden öffentlichen und privaten Interessen (E. 3.2). Das bundesrechtlich ausgewiesene öffentliche Interesse an einer ufernahen Wegführung (vgl. E. 3.3) ist im vorliegenden Fall zu relativieren. Denn bei der geplanten Führung des Fussweges in einer Entfernung von höchstens 50 m vom Ufer wäre gemäss übereinstimmender Einschätzung des Gutachtens der Vogelwarte Sempach und den Stellungnahmen des BAFU zum Schutz der dort vorkommenden Vogelarten zusätzlich zu den vorgesehenen Massnahmen ein durchgehender Sichtschutz zwischen Weg und Ufer nötig (E. 6.3 und 6.4; zur grundsätzlichen Würdigung von Sachverständigengutachten und Stellungnahmen des BAFU vgl. zudem E. 5.5). Der erwähnte Sichtschutz würde Spaziergängern die Uferlandschaft auf dem geplanten Uferweg sodann…
Zeitschrift URP
URP 2019 22
Publikationsart
Entscheid
Link zum Entscheid
1C_539/2017, 1C_551/2017, 1C_553/2017, 1C_554/2017, 1C_555 und 556/2017, 1C_567/2017