Mobilfunk-Antennenanlage; Entzug der aufschiebenden Wirkung als vorsorgliche Massnahme
Zusammenfassung
VerwGer ZH, Urteil vom 22.07.1999
Relevante Erlasse
kantonales / kommunales Recht
Allgemein
kantonales / kommunales Recht
Allgemein
Leitsätze
Der Entzug der aufschiebenden Wirkung stellt eine vorsorgliche Massnahme dar. Es gelten daher für ihn grundsätzlich dieselben Voraussetzungen (E. 2b). Der durch die Regierungspräsidentin verfügte Entzug der aufschiebenden Wirkung war unzulässig, nachdem die streitige Mobilfunk-Antenne nachträglich befristet bewilligt wurde, gegen die Bewilligung noch ein Rekurs hängig ist und seitens der betroffenen privaten Anstösser keine überwiegenden Interessen für eine sofortige Betriebseinstellung sprechen (E. 4c/aa-bb).
Zeitschrift URP
URP 2000 159
Publikationsart
Entscheid