Verfahrensrecht; verspätetes Rechtsmittel einer Umweltorganisation
Leitsätze
Nach ständiger Rechtsprechung können Verfügungen, die nach Ablauf der Rechtsmittelfrist (formelle) Rechtskraft erlangen, nicht nach beliebig langer Zeit in Frage gestellt werden. Wenn demnach eine beschwerdeberechtigte Umweltorganisation auf informellem Wege von der Existenz eines allenfalls anfechtbaren Entscheides erfährt, darf sie nicht untätig bleiben. Sie hat in Kenntnis einer solchen vielmehr die nach den konkreten Umständen gebotenen Schritte zu unternehmen (E. 3.1). Beschwerdeberechtigte Organisationen müssen wichtigen Rechtsakten in ihren Interessengebieten besondere Aufmerksamkeit schenken (E. 3.2–3.3). Ein derartiger Rechtsakt ist vorliegend 2004 ergangen: Aus jenem Jahr stammt eine Vereinbarung zwischen dem Kanton Freiburg und dem Energieunternehmen Groupe E, welche nach Auffassung der beschwerdeführenden Umweltorganisation zu Unrecht nicht zur Neukonzessionierung der zugehörigen Wasserkraftwerke aufgelegt worden war. Der Abschluss dieses…
Zeitschrift URP
URP 2019 215
Publikationsart
Entscheid