Altlasten; keine Rückerstattung der Untersuchungskosten für eine Teilfläche eines belasteten Standortes durch das Gemeinwesen
Leitsätze
Beim Eintrag des ehemaligen Betriebsareals der A. AG in den Kataster der belasteten Standorte (KbS) wurden verschiedene Teil- bzw. Prozessflächen ausgeschieden und eingeteilt. Eine Prozessfläche wurde später im KbS gelöscht, weil die technische Untersuchung keine Belastung mit CKW zu Tage gebracht hatte. Vorliegend ist streitig, ob es sich bei dieser Prozessfläche um einen «belasteten Standort» gemäss AltlV handelt und die Untersuchungskosten für diese Fläche zurückzuerstatten sind (E. 2). Für die Standortabgrenzung sind Differenzierungen nach Art und Menge der an den Standort gelangten Abfälle, ihre Zuordnung zu bestimmten Herstellungsverfahren und Betriebszeiträumen oder ihre besondere Gefährlichkeit in der Regel nicht relevant. Grossflächige Betriebsgelände können jedoch in mehrere Standorte unterteilt werden, wenn verschiedene, eindeutig abgrenzbare belastete Standorte unterschieden werden können. Die Voraussetzung, dass Querkontaminationen…
Zeitschrift URP
URP 2019 778
Publikationsart
Entscheid