Umfang der erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung; Strassenprojekt «Weststrasse»
Leitsätze
Ein einzelnes Vorhaben darf dann mit Blick auf den Umfang einer UVP-Pflicht isoliert beurteilt werden, wenn dessen alleinige Verwirklichung zweckmässig erscheint und gleichzeitig die Ausführung weiterer damit zusammenhängender Projekte ungewiss ist. In diesem Fall sind bei der späteren Beurteilung weiterer Vorhaben die Umweltauswirkungen der bereits realisierten Anlage einzubeziehen (E. 4.3 mit Zusammenfassung der Rechtsprechung). Mit dem zu beurteilenden Projekt «Weststrasse» (als Teilabschnitt der geplanten Westtangente) kann bereits für sich alleine die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessert werden – unter gleichzeitiger Gewährleistung des Verkehrsflusses. Zugleich wird hierdurch eine spürbare Entlastung der dichter besiedelten Usterstrasse in Form einer wahrnehmbaren Abnahme der Lärmbelastung erreicht. Das zu beurteilende Projekt erscheint damit aus sich selbst heraus sinnvoll und zweckmässig. Die Realisierung des…
Zeitschrift URP
URP 2020 309
Publikationsart
Entscheid