Klimaschutz; Rechtsschutz gegen Realakte – Fehlender Anspruch auf Verfügung betreffend Klimaschutzmassnahmen
Leitsätze
In dem vom Bundesgericht entwickelten Verständnis von Art. 25a VwVG kann nicht nur widerrechtliches Handeln, sondern über den Gesetzeswortlaut hinaus unter bestimmten Voraussetzungen auch behördliches Unterlassen gerügt und die Vornahme von Handlungen verlangt werden. Staatliches Unterlassen kann allerdings nur widerrechtlich sein, wenn eine spezifische Handlungspflicht besteht. Diese Bestimmung bietet allerdings keine Grundlage für eine Popularbeschwerde, sondern dient dem individuellen Rechtsschutz. Der Anspruch auf Verfügung setzt demzufolge voraus, dass die Gesuchsteller durch behördliche Unterlassungen in ihren eigenen Rechten und Pflichten in hinreichendem Mass berührt werden. Das setzt eine minimale Intensität der Beeinträchtigung voraus, wobei die Schwelle nicht zu hoch, aber auch nicht so tief anzusetzen ist (E. 4, mit einer Zusammenfassung der Rechtsprechung). Im vorliegenden Fall werden die Beschwerdeführerinnen (bestehend aus Seniorinnen…
Zeitschrift URP
URP 2020 397
Publikationsart
Entscheid