Europa-Fenster
Zusammenfassung
Aktivitäten der EU im Bereich des Umweltschutzes einmal mehr in der Rechtsprechung. Im allgemeinen Umweltrecht konnte der Europäische Gerichtshof (EuGH) klarstellen, dass die EU-Umwelthaftung auch bei Umweltschäden aufgrund von Tätigkeiten im Bereich öffentlich-rechtlich übertragener Aufgaben, im konkreten Fall einer Be- und Entwässerungsanlage, eingreift. Des Weiteren wurde bestätigt, dass eine Umweltprüfung bei bestimmten Plänen und Programmen, d. h. eine sog. strategische Umweltprüfung, auch durchzuführen ist, wenn deren Aufstellung nicht zwingend im nationalen Recht vorgesehen ist. Es reicht aus, dass die Pläne und Programme aufgrund einer Rechtsvorschrift aufgestellt werden und dass sie indirekt voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben können, indem sie die Kriterien einer späteren Genehmigung z. B. vorstrukturieren. In Umsetzung der Aarhus-Konvention entschied der EuGH, dass eine ausreichende Beteiligung der Öffentlichkeit…
Zeitschrift URP
URP 2020 452
Publikationsart
Europa-Fenster