Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands; Verhältnismässigkeit des Rückbaus eines künstlichen Biotops
Leitsätze
Der ohne Bewilligung erstellte Flachwasserteich mit Kiesflächen und Stützmauern ausserhalb der Bauzone lässt sich nicht mit der Wahrung der Identität der Umgebung und somit mit Art. 24c RPG vereinbaren (E. 4.3 und 4.4). Solche Bauten müssen wegen des zentralen Grundsatzes der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet grundsätzlich beseitigt werden, insbesondere wenn es sich wie im vorliegenden Fall um eine erhebliche Abweichung handelt (E. 5.5). Gegen den Rückbau spricht, dass es sich beim künstlichen Biotop um einen Lebensraum für diverse z. T. vom Aussterben bedrohte Tierarten handelt. Zugleich grenzt das Grundstück an Biodiversitätsförderflächen und an einen ökologischen Lebensraumverbund. Zwar handelt es sich beim Schutz gefährdeter Arten um ein gewichtiges öffentliches Interesse; die ohne Bewilligung vorgenommenen baulichen Massnahmen führen aber zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Landschaft bzw. zu einer völligen Entfremdung der…
Zeitschrift URP
URP 2020 764
Publikationsart
Entscheid