Innenlärmimmissionen; Verhältnismässigkeit von Nachbesserungen bei Schallschutzmassnahmen
Leitsätze
Gemäss Art. 32 Abs. 3 LSV gewährt die Vollzugsbehörde beim Bau, Umbau oder Ersatz von Aussen- und Trennbauteilen lärmempfindlicher Räume auf Gesuch hin Erleichterungen, wenn die Einhaltung der Belastungsgrenzwerte für Innenlärm unverhältnismässig ist. Wenn im Rahmen der bauakustischen Nachkontrolle Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt werden, ist nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit (Art. 5 Abs. 2 BV) zu prüfen, ob Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands anzuordnen sind. Die Gewährung von Erleichterungen ist auch ohne gesondertes Gesuch zulässig (E. 5.2). Bei der Prüfung der Einhaltung der SIA-Grenzwerte wurden die korrigierten Messwerte für haustechnische Benutzungsgeräusche angewendet. Im Rahmen der Verhältnismässigkeitsprüfung durfte berücksichtigt werden, dass die mit dem EMPA-Pendelfallhammer gemessenen Werte gemäss SIA teilweise zu hoch und nicht störungsgerecht sind (E. 5.3.1) und die…
Zeitschrift URP
URP 2021 86
Publikationsart
Entscheid