Beurteilung eines Windpark-Projekts unter verschiedenen Gesichtspunkten
Leitsätze
Interkantonale Koordination
Die Koordination zwischen dem Standortkanton Bern und dem auf Sichtdistanz zum streitigen Windpark betroffenen Nachbarkanton Jura wurde im kantonalen Richtplan hinreichend gewährleistet. Der Kanton Jura hat sich, obschon er sich dazu wegen störender Auswirkungen auf eigenes BLN-Gebiet kritisch geäussert hatte (dazu unten), in der Vernehmlassung zur Richtplananpassung nicht formell gegen den Standort ausgesprochen. Die bundesrechtlichen Anforderungen an die Mitwirkung der Nachbarkantone sind mithin erfüllt (1C_335/2021, E. 2).
Lärmschutz
Der geplante Windpark erfüllt die Lärmschutzvorgaben des Bundes. Insbesondere berücksichtigt die Planung gestützt auf eine differenzierte Begutachtung die kumulierten Emissionen jeder Windkraftanlage für jeden Immissionsort; dies unter Berücksichtigung der Ausbreitungsdistanz des durch die Anlage erzeugten Lärms und der einschlägigen Dämpfungsfaktoren…
Zeitschrift URP
URP 2024 345
Publikationsart
Entscheid