Mobilfunkanlage; Gesetzmässigkeit der Anlagegrenzwerte bei adaptiven Antennen; Berücksichtigung von Reflexionen
Leitsätze
Vorsorgeprinzip
Es besteht angesichts der Bemühungen der Fachbehörde zur Risikobeurteilung und der Ergebnisse der wissenschaftlichen Gesamtschau (E. 5.5.1– 5.5.7) zur Gefährdung oder Belästigung durch nichtionisierende Strahlung kein Anlass, der Fachbehörde und dem Verordnungsgeber Untätigkeit und ein Unterlassen einer gebotenen Anpassung der Grenzwerte vorzuwerfen. Insbesondere gibt es keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass Intensitätsunterschiede der Strahlung als solche (Pulsation) bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte gesundheitliche Auswirkungen verursachen (E. 5.6). Die aktuell festgelegten Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung sind deshalb nach dem Stand des Wissens und der Erfahrung mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar und verletzen das Umweltschutzgesetz nicht. Die kantonalen Behörden haben die geltenden Belastungsgrenzwerte damit zu Recht angewandt (E. 5.7).
Rechnerische Prognosen,…
Zeitschrift URP
URP 2024 360
Publikationsart
Entscheid