Klimaschutz als Bestandteil eines wirksamen Menschenrechtsschutzes; Beschwerdebefugnis einer Vereinigung; unzureichender Klimaschutz der Schweiz (Hinweis)
Leitsätze
Beschwerdebefugnis
Einzelpersonen: Um die Opfereigenschaft gemäss EMRK im Zusammenhang mit dem Klimawandel beanspruchen zu können und so zur Individualbeschwerde befugt zu sein, muss die antragstellende Person persönlich und direkt von der Untätigkeit des Staates betroffen sein. Die Schwelle zu dieser Opfereigenschaft ist hier besonders hoch, zumal der Kreis vom Klimawandel potenziell Betroffener besonders weit gezogen ist und die Konvention keine allgemeinen Beschwerden im öffentlichen Interesse («actio popularis») zulässt. Die Rechtsuchenden – vier Seniorinnen – erfüllen diese Kriterien nicht. Sie gehören zwar gestützt auf einhellige Studien zu einer Gruppe, die allgemein besonders empfindlich auf die Auswirkungen des Klimawandels reagiert. Dennoch haben sie nicht dargetan, dass sie aufgrund ihrer konkreten gesundheitlichen Verfassung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums in einem Ausmass und…
Zeitschrift URP
URP 2024 583
Publikationsart
Entscheid