Kompostierungsanlage; Sondernutzungsplan
Leitsätze
Wenn ein Bauprojekt UVP-pflichtig ist, wie im vorliegenden Fall dasjenige für eine Anlage zur Sortierung, Behandlung und Wiederverwertung von Abfällen mit einer Kapazität von über 1000 Tonnen pro Jahr, so darf es im allgemeinen nicht mit einer Ausnahmebewilligung gemäss Art. 24 RPG bewilligt werden, sondern es ist eine Sondernutzungsplanung erforderlich. Diese muss die Ziele und Grundsätze der Raumplanung respektieren. Hingegen spielt es keine Rolle, wenn das Projekt nach Art. 24 RPG nicht bewilligt werden könnte, weil es am betreffenden Ort nicht standortgebunden ist (E. 2). Bei einer privaten, nicht konzessionierten Abfallbehandlungsanlage muss der Umweltverträglichkeitsbericht keine Begründung des Vorhabens gemäss Art. 9 Abs 4 USG enthalten. Vielmehr liegt in einem solchen Fall diese Begründung in der Rentabilität, die der Betreiber von der geplanten Anlage erwartet (E. 3b). Die Art. 7 und 9 LSV verlangen nicht, dass die Lärmemissionen, die aus dem…
Zeitschrift URP
URP 2000 660
Publikationsart
Entscheid