Beschwerdelegitimation gesamtschweizerischer Vereinigungen im kantonalen Verfahren
Leitsätze
Wenn eine Partei ihre Beschwerdelegitimation auf Art. 12 NHG abstützen will, so genügt es nicht, dass sie abstrakt geltend macht, das umstrittene Projekt betreffe eine Bundesaufgabe. Vielmehr muss sie mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit dartun, dass das umstrittene Projekt tatsächlich eine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 24sexies BV und Art. 2 NHG berührt. Im vorliegenden Fall waren die Ausführungen der Rekurrentin (der Stiftung WWF Schweiz) betreffend die Existenz eines schutzwürdigen Biotops auf dem Terrain des geplanten Golfplatzes genügend ernsthaft und glaubwürdig. Das Kantonsgericht hat deshalb, indem es die Beschwerdelegitimation der Rekurrentin verneinte und auf die Sache nicht eintrat, gegen Art. 12 NHG verstossen (E. 2c).
Zeitschrift URP
URP 1997 233
Publikationsart
Entscheid