Jazzfestival; Beschwerdelegitimation gegen kommunale Bewilligung
Leitsätze
In Anbetracht der Tatsache, dass sich die Wohnungen der Beschwerdeführenden nahe beim Ort des geplanten Anlasses befinden, muss deren Beschwerdelegitimation anerkannt werden. Ferner müssen sie auch in den Genuss der daraus abgeleiteten Rechte kommen. Sie müssen also insbesondere über die Eröffnung eines Verfahrens, das sie in spezieller Weise betrifft, informiert werden, und sie müssen sich daran beteiligen und ihre Einwände geltend machen können. Wenn man einem relativ weiten Kreis von Nachbarn Parteistellung zubilligt, so folgt daraus die Pflicht des Gemeinderates, alle seine Entscheidungen betreffend die Bewilligung von Veranstaltungen samt deren Modalitäten diesen auch offiziell mitzuteilen. Dies kann zwar gewisse Komplikationen mit sich bringen. Es darf aber nicht dazu führen, dass man Personen, die die Voraussetzungen an sich erfüllen, einfach das Beschwerderecht abspricht. Im übrigen kann man für solche Fälle auch spezielle Regelungen treffen,…
Zeitschrift URP
URP 2001 198
Publikationsart
Entscheid