Schweinemaststall; Einhaltung der Minimalabstände
Entscheid
VerwGer FR, Urteil vom 26.10.2000
Relevante Erlasse
SR 814.318.142.1, Luftreinhalte-Verordnung (LRV)
(16.12.1985)
Art. 2 (Abs. 4 lit. a)
kantonales / kommunales Recht
kantonales / kommunales Recht
Leitsätze
Mit der Umwandlung eines Rinderstalls in einen Schweinemaststall entstehen andere – wenn auch vielleicht nicht intensivere – Geruchsemissionen. Deshalb rechtfertigt es sich, letzteren als eine neue Anlage im Sinne der LRV zu behandeln, die die Minimalabstände zu den benachbarten Wohnräumen einzuhalten hat (E. 2).
Zeitschrift URP
URP 2001 190
Publikationsart
Entscheid