Gewässerschutzrechtliche Anforderungen an Occasionsauto-Verkaufsplatz
Leitsätze
Die Auflage, wonach auf einem Occasionsauto-Verkaufsplatz, dessen Oberflächenwasser weitgehend versickert oder der öffentlichen Kanalisation zugeführt wird, keine verkehrsuntauglichen bzw. keine reparaturbedürftigen Fahrzeuge abgestellt werden dürfen, erweist sich nur dann als zulässig, wenn geprüft worden ist, ob und inwieweit den besonderen betrieblichen Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann. Denkbar erscheint, die mit abflusslosen Auffangschächten versehene Werkstatt vom Verbot auszunehmen. Denkbar wäre auch, das Aufstellen von Fahrzeugen im Freien unter der Voraussetzung zu gestatten, dass diese zuvor in der Werkstatt oder an einer anderen geeigneten Stelle durch Ablassen sämtlicher Betriebsstoffe (wie Benzin, Öl und andere Flüssigkeiten) «trockengelegt» werden (E. 5).
Zeitschrift URP
URP 2000 730
Publikationsart
Entscheid