Umweltschutz bei definitiver Festlegung von Kiesabbau-/Abfalldeponiestandorten im kantonalen Sachplan
Leitsätze
Der Sachplan Abbau, Deponie, Transporte (ADT) des Regierungsrates des Kantons Bern enthält in Bezug auf die Standorte für Kiesabbaugebiete und Inertstoffdeponien verbindliche Vorgaben an die nachgeordneten Planungsträger und engt damit den kommunalen und regionalen Handlungsspielraum ein. In dieser Hinsicht erfüllt der Sachplan ADT richtplanähnliche Funktionen. Die von der Rechtsprechung für die Anfechtung kantonaler Richtpläne entwickelten Kriterien kommen analog zur Anwendung (E. 2c). Bei der Festlegung von Kiesabbau- und Abfalldeponiestandorten ist in Bezug auf die Beurteilung ihrer Eignung neben gewissen natürlichen Gegebenheiten insbesondere den Anliegen des Umweltschutzes Rechnung zu tragen (stufengerechte Prüfung der Erschliessungsproblematik, der Luftbelastungen, des Natur- und Heimatschutzes und der Anforderungen an Deponien gemäss Art. 30 und Anhang 2 TVA) (E. 5c).
Zeitschrift URP
URP 2001 294
Publikationsart
Entscheid