Kehrichtverbrennungsanlage; Überbauungsordnung; Luftreinhaltung
Leitsätze
Es widerspricht nicht grundsätzlich Art. 1 Abs. 2 lit. b und Art. 3 Abs. 3 lit. b RPG (Erhaltung wohnlicher Siedlungen, Schutz der Wohngebiete vor Einwirkungen), eine Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) im Siedlungsgebiet vorzusehen, sofern sie mit den nötigen Vorrichtungen zur Emissionsbegrenzung ausgestattet ist und der Verkehr von und zur Anlage über geeignete Strassen und Bahnanschlüsse geführt werden kann. Zudem muss die bei der Verbrennung anfallende Wärme genutzt werden, was im Siedlungsgebiet eher möglich ist als ausserhalb (E. 4 a). Das Abfall-Leitbild des Kantons Bern stellt die Abfallplanung gemäss Art. 31 USG sowie Art. 16 und 17 TVA dar und dient als Entscheidungsgrundlage für Massnahmen nach dem kantonalen Abfallgesetz. Das Abfall-Leitbild hat die Bedeutung einer Sachplanung und ist grundsätzlich behörden-, nicht aber grundeigentümerverbindlich. Nicht behördenverbindlich ist das Abfall-Leitbild unter anderem dann, wenn veränderte…
Zeitschrift URP
URP 2001 938
Publikationsart
Entscheid