Verkehrs- und Erschliessungsplan; Lärmschutz
Leitsätze
Wird eine Strasse mit einem Erschliessungsplan bereits weitgehend festgelegt, so sind die lärmschutzrechtlichen Voraussetzungen bereits im Festsetzungsverfahren zu prüfen. Die im vorliegenden Fall von der Gemeinde dazu vorgenommenen rudimentären Abklärungen waren zwar ungenügend. Die deshalb von der Vorinstanz angeordnete Rückweisung an die Gemeinde ist aber gleichwohl nicht gerechtfertigt, da sich der Mangel durch eigene Berechnungen aufgrund der vorliegenden Akten hätte beheben lassen (E. 3a). Der Ausbau und teilweise Neubau der Strasse ist nach den konkreten örtlichen Verhältnissen in umweltschutzrechtlicher Hinsicht nicht als wesentliche Änderung, sondern als Errichtung einer neuen Anlage zu würdigen. Dies erfordert grundsätzlich die Einhaltung des Planungswertes gemäss LSV. Aufgrund der Akten ergibt sich, dass dieser nicht überschritten ist (E. 3b). Unabhängig von der Einhaltung des Planungswertes sind vorsorgliche Massnahmen zur…
Zeitschrift URP
URP 2002 129
Publikationsart
Entscheid