Lärmemissionen der Joystick-Bar; Betriebsbeschränkungen
Hinweis
BGer, Urteil vom 20.11.2001
Relevante Erlasse
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 11 (Abs. 2)
SR 814.318.142.1, Luftreinhalte-Verordnung (LRV)
(16.12.1985)
Art. 4 (Abs. 3)
SR 814.318.142.1, Luftreinhalte-Verordnung (LRV)
(16.12.1985)
Art. 4 (Abs. 3)
Leitsätze
Die vorsorgliche Begrenzung der Lärmemissionen einer Bar mittels Einschränkung der Betriebszeiten darf nur angeordnet werden, insoweit diese Massnahme für den Inhaber wirtschaftlich tragbar ist. Für die Frage der wirtschaftlichen Tragbarkeit ist in analoger Anwendung von Art. 4 Abs. 3 LRV der Vergleich mit einem mittleren und wirtschaftlich gesunden Betrieb derselben Branche massgeblich. Der Betreiber hat also keinen Anspruch darauf, ungeachtet der damit verbundenen Immissionen ein eigenes, ganz spezifisches Betriebskonzept zu verwirklichen (E. 3.3).
Zeitschrift URP
URP 2002 135
Publikationsart
Entscheid