Flughafen Zürich-Kloten; Unzulässigkeit der Öffnung des Südens für den Flugverkehr?
Zusammenfassung
Das Problem, wie der Lärm um den Flughafen Zürich-Kloten «verteilt» werden soll, harrt einer Lösung, die – sofern der Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland von der Bundesversammlung ratifiziert wird – in jedem Fall gefunden werden muss. Bei genauerem Hinsehen kann dabei keinesfalls eine einseitige Perspektive eingenommen werden, wie dies beim Gutachten von Dr. Peter Keller, welcher die südlich vom Flughafen gelegenen Gemeinden vertritt, der Fall ist. Die zu berücksichtigenden Interessen, die Raumplanungsgrundsätze nach Art. 1 Abs. 2 lit. b RPG und Art. 3 Abs. 3 lit. b RPG, werden sämtliche Gemeinden, die eine hohe Wohnqualität aufweisen, anführen können und nicht bloss diejenigen, welche südlich des Flughafens Kloten liegen. Ähnliches gilt für das Vorsorgeprinzip nach Art. 11 Abs. 2 und Abs. 3 USG. Dazu kommt, dass ein unverhältnismässiger Eingriff in das Privat- und Familienleben durch Fluglärm vor Art. 8 Ziff. 1 EMRK nicht…
Zeitschrift URP
URP 2002 136
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag