Baubewilligung für Gemeindewerkhof; Lärmprognose
Leitsätze
Für die Beurteilung der Frage, ob der massgebliche Planungswert für Lärm eingehalten wird, sind alle Lärmquellen des geplanten Werkhofs, aber auch nur diese, zu berücksichtigen. Auf den Lärmpegel der (unmittelbar benachbarten) Linth kommt es deshalb nicht an (E. 2.2). Gemäss Vorsorgeprinzip sind die zu erwartenden Immissionen schon im Baubewilligungsverfahren zu ermitteln und die Abklärungen dürfen nicht auf einen Zeitpunkt nach der Erstellung bzw. der Inbetriebnahme der Anlage verschoben werden (E. 2.3). Wenn die zu erwartenden Aussenlärmimmissionen des Vorhabens die Planungswerte überschreiten können, muss die Behörde ein Beweis- und Ermittlungsverfahren nach Art. 36 ff. LSV durchführen. An die Wahrscheinlichkeit einer solchen Überschreitung sind keine hohen Anforderungen zu stellen, d.h. es genügt, wenn eine solche beim aktuellen Kenntnisstand nicht ausgeschlossen werden kann. Da dies vorliegend der Fall ist, hätte vor Erteilung der…
Zeitschrift URP
URP 2002 685
Publikationsart
Entscheid