Lufthygienerechtliche Mindestabstände von Tierhaltungsanlagen – Stellungnahme zu ausgewählten Rechtsfragen
Zusammenfassung
Die FAT-Richtlinien bilden eine Verwaltungsverordnung und sind von den rechtsanwendenden Behörden zu beachten. Abweichungen sind sowohl zulässig als auch geboten, wenn das Festhalten an den FAT-Richtlinien das Verhältnismässigkeitsprinzip verletzen würde. Die FAT-Richtlinien dienen in erster Linie der vorsorglichen Emissionsbegrenzung, können aber als Hilfsmittel zur Beurteilung der Übermässigkeit von Emissionen beigezogen werden. Die FAT-Richtlinien gelten für landwirtschaftliche Tierhaltungen. Die Abgrenzung zu anderen Tierhaltungen ist aber nur von beschränkter Bedeutung, weil die FAT-Richtlinien auf andere Tierhaltungen analog angewendet werden dürfen. Obwohl die Vorgaben der LRV für die erste Stufe des Immissionsschutzes (Vorsorge) nach der herrschenden Praxis und Lehre als abschliessend gelten, müssen zumindest bei Tierhaltungsanlagen in der Landwirtschaftszone zusätzliche Massnahmen zur Emissionsbegrenzung realisiert werden, wenn diese…
Zeitschrift URP
URP 2003 297
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag