Sanierungspflicht bei belastetem Standort
Hinweis
VerwGer FR, Urteil vom 21.11.2002
Leitsätze
Wenn ein belasteter Standort zwei verschiedenen Grundeigentümern gehört, von denen der eine aufgrund einer summarischen Prüfung nichts mit der Verschmutzung zu tun hat, darf die Behörde die Untersuchungs- und Sanierungspflicht und die vorläufige Kostenpflicht dem anderen Eigentümer allein überbinden.
Zeitschrift URP
URP 2003 284
Publikationsart
Entscheid