Zumutbarkeit eines Kanalisationsanschlusses
Leitsätze
Anschlussgebühren sind bei der Beurteilung der Zumutbarkeit eines Kanalisationsanschlusses ausser Acht zu lassen, da sie auch in der Bauzone anfallen (E. 4a bb). Zur Feststellung der Zumutbarkeit ist ein Vergleich mit alternativen Lösungen der Anschlusskosten vorzunehmen, weil die zumutbaren Kosten gemäss den massgebenden kantonalzürcherischen Richtlinien im interkantonalen Vergleich hoch sind (E. 4c cc) und die im zu beurteilenden Fall anfallenden Kosten deutlich über dem Richtwert der Richtlinien und über den bisher von der Gerichtspraxis für zumutbar erklärten Beträgen liegen (E. 4d bb). Sind also die geschätzten Anschlusskosten nicht unbeträchtlich und können die Grundeigentümer zugleich dartun, dass eine gewässerschutztechnisch mindestens ebenbürtige und erheblich kostengünstigere alternative Möglichkeit bestehe, so können die berechtigten Anliegen der Privaten nicht mit dem blossen Hinweis übergangen werden, die Kosten erreichten einen…
Zeitschrift URP
URP 2003 252
Publikationsart
Entscheid