Lärmsanierung Eisenbahnen; Emissionsplan; Kosten-Nutzen-Index (KNI)
Leitsätze
Der Emissionsplan gemäss Art. 6 BGLE und Art. 17 VLE ist Ausgangspunkt für die Ermittlung der Lärmimmissionen auf den vom Bahnlärm betroffenen Grundstücken und Grundlage für den Entscheid über bauliche Sanierungsmassnahmen. Er kann in einem Beschwerdeverfahren akzessorisch und mit einer gewissen Zurückhaltung auf seine Rechtmässigkeit hin überprüft werden (E. 9.1). Die in Ziff. 33 Abs. 1 Anh. 4 LSV vorgesehene Pegelkorrektur K1 (sog. Schienenbonus) wurde eingeführt, da Bahnlärm gemäss verschiedenen soziologischen Studien allgemein als deutlich weniger störend wahrgenommen wird als Strassenlärm. Diese Pegelkorrektur ist vorliegend zu Recht berücksichtigt worden (E. 9.4). Der vom Bundesrat definierte Kosten-Nutzen-Index KNI dient dazu, die finanziellen Aufwendungen einer baulichen Massnahme auf dem Ausbreitungsweg einerseits und die dadurch bei der betroffenen Bevölkerung bewirkte Lärmentlastung andererseits in Beziehung zu setzen. Da der KNI…
Zeitschrift URP
URP 2003 859
Publikationsart
Entscheid
Link zum Entscheid
https://inum.rekurskommissionen.ch/dokumente/114010722008035.pdf