Umweltinformation und Aarhus-Konvention aus der Sicht der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM-Industrie)
Zusammenfassung
Die Aarhus-Konvention soll der Öffentlichkeit ein klagbares Recht auf adäquate Umweltinformation einräumen. In der Schweiz informiert die Behörde die Öffentlichkeit sachgerecht über den Umweltschutz und den Stand der Umweltbelastung. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an Bewilligungsverfahren ist weitgehend gewährleistet. Auch sonst verfügt die Schweiz über eine gut entwickelte und weitreichende Gesetzgebung zum Schutz der Umwelt. Zwischen der Behörde und den Betrieben besteht ein Vertrauensverhältnis, das auf dem Prinzip der Geheimhaltung mit Öffentlichkeitsvorbehalt basiert. Die Aarhus-Konvention untergräbt das Vertrauen und stellt das Kooperationsprinzip in Frage. Sie weckt auch Bedenken bezüglich des Staatsapparates, der aufgebaut werden muss, um das System aufrecht zu halten. Die neuen Anforderungen an Form und Inhalt der Umweltinformationen, die sich aus der Umsetzung der Aarhus-Konvention ergeben können, bedeuten für Behörde und…
Zeitschrift URP
URP 2004 105
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag