Einkaufszentrum; UVP
Leitsätze
Die erste Ausbauetappe des «Riedmatt Center Rümlang» (Umnutzung von Lager- in Verkaufsflächen) wäre UVP-pflichtig gewesen, weil der dadurch erreichte «Betriebszustand 1» den Schwellenwert von 5'000 m2 Verkaufsfläche (Ziff. 80.5 Anhang UVPV) überschritt (E. 2.1). Es wurde also zu Unrecht auf eine UVP verzichtet (E. 3.2). Solange die Baubewilligung vom Beschwerdeführer angefochten werden konnte, erwuchs sie nicht in Rechtskraft. Der als Rekurs-behörde angegangene Regierungsrat hätte deshalb die Baubewilligung eigentlich aufheben müssen. Er tat dies aber nur insofern, als in dieser Bewilligung auf eine UVP verzichtet wurde, und entschied, die Baubehörde habe gestützt auf die nachträglich durchzuführende UVP lediglich noch zu prüfen, ob Ergänzungen (Auflagen oder andere Massnahmen) zur Baubewilligung nötig seien. Dieser Entscheid war nicht richtig. Für den Fall, dass die Bewilligung nicht hätte erteilt werden können, wäre mit Blick auf die…
Zeitschrift URP
URP 2004 323
Publikationsart
Entscheid