Schiessanlage; Sanierung mit Erleichterungen oder Einkauf in einer anderen Gemeinde?; Lärmschutz
Auszug
VerwGer SG, Urteil vom 23.04.2004
Relevante Erlasse
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 17
SR 814.41, Lärmschutz-Verordnung (LSV)
(15.12.1986)
Art. 14
SR 814.41, Lärmschutz-Verordnung (LSV)
(15.12.1986)
Anhang 7
SR 814.41, Lärmschutz-Verordnung (LSV)
(15.12.1986)
Anhang 7
Leitsätze
Bevor einer nicht gesetzeskonformen Schiessanlage Erleichterungen gewährt werden, ist die Verlegung des Schiessbetriebs auf einen benachbarten Schiessstand zu prüfen. Anforderungen für die Abklärungen im Hinblick auf eine solche Verlegung. Die Verlegung ist nach objektiven Gesichtspunkten zu prüfen, wobei vereinspolitische Interessen am Betrieb einer eigenen Anlage nicht ins Gewicht fallen (E. 3).
Zeitschrift URP
URP 2005 65
Publikationsart
Entscheid