Kanalisationsanschlussgebühr
Leitsätze
Art. 60a Abs. 1 GSchG schliesst nicht aus, dass bei der Bemessung von einmaligen Kanalisationsanschlussgebühren neben dem Verursacherprinzip noch andere kausalabgaberechtliche Grundsätze berücksichtigt werden. Es darf deshalb bei diesen Anschlussgebühren auf das Mass des Vorteils abgestellt werden, welcher dem Grundeigentümer durch die Abwasserentsorgung erwächst. Zur Ermittlung dieses Vorteils bildet der Gebäudeversicherungswert der angeschlossenen Liegenschaft in der Regel einen zuverlässigen Massstab. Insbesondere bei Wohnhäusern lässt das fragliche Kriterium zudem tendenziell auf die Menge des Abwassers schliessen, die von der betreffenden Liegenschaft anfallen wird. Anders verhält es sich für die periodischen Benützungsgebühren, welche neben der Abgeltung des (mengenunabhängigen) Bereitstellungsaufwands auch der tatsächlichen Inanspruchnahme Rechnung tragen müssen (E. 3.1). Die genannten Grundsätze sind auch für die Bemessung der…
Zeitschrift URP
URP 2006 394
Publikationsart
Entscheid