Kehrichtgebühren einer Weinhandlung; Verursacherprinzip
Leitsätze
Art. 32a USG verlangt nicht, dass die (periodischen) Kehrichtentsorgungsgebühren ausschliesslich proportional zur effektiv produzierten Menge des erzeugten Abfalles erhoben werden. Zwischen der Gebühr und dem Ausmass der Beanspruchung der Entsorgungseinrichtung muss indessen ein gewisser Zusammenhang bestehen, was eine Schematisierung dieses Faktors aber nicht ausschliesst (E. 3.1). Die eingekellerte Menge Traubengut bildet ein grundsätzlich taugliches Kriterium zur Bestimmung der Menge des von einer Weinkellerei anfallenden Abfalles. Diese Grösse lässt unmittelbar auf die Produktion und somit zumindest indirekt auf die Abfallmenge derartiger Betriebe schliessen. Da das vorliegend zur Gebührenerhebung herangezogene Kriterium nicht starr ist, sondern das Ausgangsmaterial des Produktionsprozesses der betreffenden Betriebe berücksichtigt, steht es in einer genügend engen Relation zur dabei (mutmasslich) anfallenden Abfallmenge (E. 3.2). Eine solche nicht…
Zeitschrift URP
URP 2006 859
Publikationsart
Entscheid